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Donnerstag, 1. Mai 2014

01.05.2014 · 74.000 Anleger haben dem Windpark-Betreiber Geld geliehen. Sie bangen um ihr Kapital. Nun ist das Insolvenzverfahren eröffnet.


Erneuerbare EnergienAnleger bangen um Prokon-Engagement

  ·  74.000 Anleger haben dem Windpark-Betreiber Geld geliehen. Sie bangen um ihr Kapital. Nun ist das Insolvenzverfahren eröffnet.
© DPAVergrößernProkon-Filiale in Hannover
Gut drei Monate nach dem Antrag hat das Amtsgericht Itzehoe dasInsolvenzverfahren über das Windanlagen-Unternehmen Prokon eröffnet. Das teilte das Insolvenzgericht an diesem Donnerstag mit.
Betroffen von dem Verfahren ist die Prokon Regenerative Energien GmbH mit 480 Mitarbeitern.
Andere Firmen aus dem Prokon-Bereich mit gut 800 Mitarbeitern sind
nicht insolvent. Die Prokon Regenerative Energien GmbH sei
zahlungsunfähig und überschuldet. Forderungen von 391 Millionen Euro stünden flüssige Mittel von 19 Millionen Euro gegenüber. Zum
Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin bestellt, der diese Funktion bereits vorläufig ausübte.
74.000 Anleger haben Prokon rund 1,4 Milliarden Euro in Form von
Genussrechtskapital zur Verfügung gestellt. Davon sind nach der
Mitteilung des Amtsgerichts 368 Millionen Euro gekündigt worden. Die Anleger bangen seit Monaten um ihr Kapital. Penzlin hatte zuletzt erklärt, die Anleger müssten nicht mit einem Totalverlust rechnen, wohl aber mit Einbußen. Er will sich am Freitag zum weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens äußern.
Prokon war im Jahr 1995 von dem Unternehmer Carsten Rodbertus gegründet worden, um mit Windenergie Ökostrom zu produzieren. Den Anlegern versprach Rodbertus gleichzeitig hohe Renditen bis zu acht Prozent. Zuletzt konnte Prokon jedoch die Zinsverpflichtungen nicht mehr erfüllen und keine Genussrechte von Anlegern mehr zurücknehmen, weil die Liquidität im Unternehmen nicht mehr ausreichte.
Verbraucherschützer hatten schon lange vor der Anlage in
Genussrechten gewarnt. Als Konsequenz aus der Prokon-Pleite plant die Bundesregierung eine schärfere Regulierung für den sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“. Anleger sollen besser vor riskanten Finanzprodukten geschützt werden. So soll die Finanzaufsicht Bafin mehr Kontrollmöglichkeiten erhalten. Auch ein Werbe- oder Vertriebsverbot für zweifelhafte Kapitalanlagen steht in der Diskussion.

Dienstag, 28. Januar 2014

Das insolvente Windkraftunternehmen Prokon soll Millionen in rumänische Waldstücke investiert haben. Doch aus dem 140-Millionen-Euro-Deal wurde offenbar nichts, weil unklar ist, wem der Wald gehört.

26.01.14

Dubioser Deal

Prokon droht Millionenverlust im rumänischen Wald

Das insolvente Windkraftunternehmen Prokon soll Millionen in rumänische Waldstücke investiert haben. Doch aus dem 140-Millionen-Euro-Deal wurde offenbar nichts, weil unklar ist, wem der Wald gehört.
Prokon-Geschäftsführer Carsten Rodbertus (l.) und Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin (r.) in einer Werkshalle von Prokon in Itzehoe
Foto: dpaProkon-Geschäftsführer Carsten Rodbertus (l.) und Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin (r.) in einer Werkshalle von Prokon in Itzehoe
Wenige Tage nach dem Insolvenzantrag des Itzehoer Windenergie-Unternehmens Prokon hat Firmengründer Carsten Rodbertus neuen Ärger. Nach Recherchen der "Welt am Sonntag" droht Prokon rund 80 Millionen Euro Kapital zu verlieren.
Hintergrund ist ein undurchsichtiges 140-Millionen-Euro-Geschäft in Rumänien mit dem Ziel, dort Wald zu kaufen. Zudem haben zwei Vermittler, die den Kauf einfädelten, gegenüber der "Welt am Sonntag" Klagen in Höhe von mindestens zwei Millionen Euro angekündigt. Sie wollen von Prokon und einem Partnerunternehmen angeblich nicht gezahlte Provisionen für ihre Vermittlungsleistung erstreiten.
Im Januar 2013 hatten Prokon-Geschäftsführer Carsten Rodbertus und ein Geschäftspartner eine Vereinbarung unterzeichnet. Demnach sollten 43.000 Hektar Wald im Norden Rumäniens gekauft werden, etwa 150 Kilometer von der ukrainischen Grenze entfernt. Als Kaufpreis waren 140 Millionen Euro vereinbart. Die Vereinbarung liegt der "Welt am Sonntag" vor, ist den Informationen zufolge allerdings bislang nicht umgesetzt worden.

Forstbehörde macht Ansprüche geltend

PROKON-INSOLVENZ
  • Prokon
  • Versprechen
  • Insolvenzantrag
  • Finanzielle Lage
  • Beschuldigungen
  • Reaktion der Anleger
  • Verluste der Anleger
  • Beschäftigte
  • Zeitrahmen
Prokon hat den Unterlagen zufolge möglicherweise gegen Vereinbarungen verstoßen – und damit Geschäftspartner verärgert, die nun auf ihr Recht pochen. Zudem hat die staatliche Forstbehörde Romsilva vor Gericht Ansprüche auf die betreffenden Waldgebiete geltend gemacht – und in erster Instanz recht bekommen. Deshalb können die Wälder auf absehbare Zeit nicht verkauft werden.
Prokon hat eigenen Angaben zufolge in weiteren Käufen aber schon rumänische Waldflächen für knapp 80 Millionen Euro erworben und aus dem Kapital der Anleger bezahlt. Es ist sehr fraglich, ob der vorläufige Insolvenzverwalter dieses Geld je wieder zurückholen kann.
Prokon-Gründer Rodbertus und seine Geschäftspartner hatten für den Kauf eine eigene Firma in Rumänien gegründet, die Hit Timber SRL. Dort ist Rodbertus zwar Geschäftsführer, Gesellschafter aber ist die Firma seiner Geschäftspartner. Und die ist formal unabhängig von Prokon.
Weder Rodbertus noch seine Geschäftspartner haben sich dazu geäußert. Prokons Insolvenzverwalter hatte zuvor deutlich gemacht, er werde vorerst keine Einzelfragen von Medien beantworten.

http://www.welt.de/wirtschaft/article124216009/Prokon-droht-Millionenverlust-im-rumaenischen-Wald.html#
DW

Freitag, 24. Januar 2014

uch der niederländische Hedgefonds Exchange Investors hat ein Auge auf Prokon geworfen und teilte mit, er wolle Prokon-Anlegern Genussscheine abkaufen. Dessen Vorstand Frank Scheunert, der den Fonds von Dubai aus verwaltet, kündigte gegenüber Reuters an: „In etwa zwei Wochen wollen wir ein konkretes Angebot vorlegen.“ Viel werde er für die Genussrechte aber nicht offerieren. Exchange Investors werde wohl zunächst für die bereits gekündigten Genussrechte bieten. Da es für Genussrechte keine Börsenkurse gebe, bereiteten Broker wie Nicolaus Stifel den Handel der Genussrechte vor.

Nach der InsolvenzHedgefonds wollen Prokon-Anlagen aufkaufen

  ·  Verhaltener Optimismus in Itzehoe: Zwei Tage nach dem Insolvenzantrag von Prokon ging es bei einem „Runden Tisch“ um Optionen, das Unternehmen zu retten. Derweil bringen sich die Hedgefonds in Stellung, Prokon-Anlagen aufzukaufen.
© DPAVergrößern
Die Beschäftigen von Prokon können hoffen, dass ihr Unternehmen trotz Insolvenzantrags eine Zukunft hat. Er sei verhalten optimistisch, „dass wir auf einem guten Weg sind“, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin am Freitag in Itzehoe (Kreis Steinburg) nach einem Krisengespräch. Zwei Tage nach dem Insolvenzantrag lasse sich die Situation aber noch nicht verlässlich einschätzen. Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) versicherte den Beschäftigten: „Wir lassen Sie nicht allein!“
Im historischen Kreistagssaal erörterten Penzlin und Meyer mit den Spitzen der Stadt und des Kreises die Lage. Vertreter der Arbeitsagentur, der Wirtschaftsförderungsgesellschaften des Landes (WTSH) und der Gewerkschaften nahmen ebenfalls teil, um ihre Möglichkeiten auszuloten. „Jetzt geht es darum, dass der vorläufige Insolvenzverwalter eine Strategie entwickelt und wir ihn dabei begleiten“, sagte Meyer. Land, Kreis und Stadt wollten Flagge zeigen, „dass wir uns kümmern und Hilfe anbieten“. Meyer sprach von einem „sehr konstruktiven, offenen Gespräch“. Er habe „ein gutes Gefühl“, sagte der Minister. In einem Monat ist das nächste Treffen geplant.
Die Aufrechterhaltung des Produktionsbetriebs des Windkraft-Unternehmens ist laut Penzlin zunächst die vorrangige Aufgabe. „Im Kernbereich Wind können wir guten Mutes sein“, sagte Penzlin. Er bestätigte, dass Prokon bereits vor dem Insolvenzverfahren Gespräche über den Wert und Verkauf von Windkraftanlagen begonnen habe, um frisches Geld zu bekommen. Es sei aber juristisch noch ungeklärt, ob in der Phase des Insolvenzeröffnungsverfahrens überhaupt solche Sachwerte verkauft werden könnten. Um die Liquidität des Unternehmens mache er sich aber „mittelfristig“ keine Sorgen: „Die Windräder drehen sich ja weiter.“
Für die rund 75 000 Anleger, die Prokon rund 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt haben, heißt es weiterhin abzuwarten. Während des mehrere Monate dauernden Insolvenzeröffnungsverfahrens dürften gekündigte Genussrechtsscheine nicht ausbezahlt werden, erläuterte Penzlin. Sollte ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, habe die Sanierung des Unternehmens Vorrang vor Auszahlungen an die Anleger. Penzlin unterstrich, dass nicht die gesamte Prokon-Gruppe mit insgesamt 1300 Mitarbeitern Insolvenz beantragt hat, sondern allein die Muttergesellschaft Prokon Regenerative Energien mit 480 Mitarbeitern.
Allein für diese 480 Mitarbeiter werde Insolvenzgeld beantragt. Die Januarlöhne habe das Unternehmen noch vor dem Insolvenzantrag gezahlt. In den Monaten Februar, März, April seien die Löhne dank des Insolvenzgeldes gesichert. Für Prokon-Tochterunternehmen sei ein Insolvenzantrag „derzeit nicht absehbar“, versicherte der Anwalt.

Hedgefonds will Genussscheine

Derweil bringen sich nach der Pleite von Prokon Schnäppchenjäger in Stellung. Der Hamburger Solarpark- und Windkraftbetreiber Capital Stage hat Interesse an einem Kauf von Prokon-Anlagen. „Die Übernahme von Bestandsparks gehört zu unserem Geschäft“, sagte ein Sprecher am Freitag. Man wolle abwarten, bis das Insolvenzverfahren eröffnet sei und dann Kontakt zum Verwalter aufnehmen. Auch der niederländische Hedgefonds Exchange Investors hat ein Auge auf Prokon geworfen und teilte mit, er wolle Prokon-Anlegern Genussscheine abkaufen. Dessen Vorstand Frank Scheunert, der den Fonds von Dubai aus verwaltet, kündigte gegenüber Reuters an: „In etwa zwei Wochen wollen wir ein konkretes Angebot vorlegen.“ Viel werde er für die Genussrechte aber nicht offerieren. Exchange Investors werde wohl zunächst für die bereits gekündigten Genussrechte bieten. Da es für Genussrechte keine Börsenkurse gebe, bereiteten Broker wie Nicolaus Stifel den Handel der Genussrechte vor.
Prokon-Chef und Firmengründer Carsten Rodbertus hatte am Donnerstag angekündigt, einen Teil der Windkraftanlagen zu verkaufen, um Geld in die Kasse zu bekommen. Darüber habe er bereits Gespräche mit mindestens fünf Marktteilnehmern geführt. Die Energiekonzerne RWE und E.ON, die ebenfalls Windparks betreiben, gehören nicht dazu. „RWE führt keine Gespräche zur Übernahme von Prokon-Anlagen“, sagte eine Sprecherin. „Für E.ON sind Prokon-Anlagen kein Thema“, hieß es beim Düsseldorfer Wettbewerber.
Prokon hatte mit hohem Werbeaufwand im Fernsehen, auf Bussen und Straßenbahnen oder durch Postwurfsendungen Käufer für seine Papiere angelockt. Die Stiftung Warentest hatte vor den Scheinen gewarnt. Das Geld steckte Prokon in Windkraftanlagen. Jährlich flossen 6 bis 8 Prozent Zinsen. Als viele Anleger ihre Papiere kündigten und das Investment zurückforderten, meldete Prokon Insolvenz an. Nach Firmenangaben von Ende vergangener Woche hatten Anleger rund 227 Millionen Euro zurückgefordert.
Quelle: FAZ.net mit dpa-AFX, Reuters

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/nach-der-insolvenz-hedgefonds-wollen-prokon-anlagen-aufkaufen-12767629.html

Donnerstag, 23. Januar 2014

Fragen und Antworten Was Prokon-Anleger nach der Insolvenz tun müssen


Fragen und AntwortenWas Prokon-Anleger nach der Insolvenz tun müssen

  ·  Der Windparkbetreiber Prokon hat Insolvenz angemeldet. Anleger müssen um ihr eingesetztes Kapital fürchten, insgesamt knapp 1,4 Milliarden Euro. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
© DPAVergrößernProkon hat Antrag auf Insolvenz gestellt
Der Windparkbetreiber Prokon hatte von 75.000 Anlegern knapp 1,4 Milliarden Euro Kapital eingesammelt. Am Mittwoch stellte das Unternehmen beim Amtsgericht Itzehoe einen Antrag auf Insolvenz. Das Unternehmen gab sich optimistisch: „Wir sind nach wie vor operativ gut aufgestellt und sind zuversichtlich, dass wir die aktuellen Schwierigkeiten überstehen werden“, hieß es in dem offenen Brief an die eigenen Anleger. Ein Insolvenzverwalter muss nun prüfen, ob ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Wir beantworten die wichtigsten Fragen, was Anleger jetzt tun müssen.
Ist mein Geld jetzt komplett weg?
Nein. Prokon hat bisher nur Insolvenzantrag gestellt. Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin muss nun prüfen, ob Insolvenzgründe vorliegen, ob eine Perspektive zur Fortführung des Unternehmens besteht und ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Selbst wenn das Amtsgericht ein Insolvenzverfahren eröffnet, bedeutet das aber nicht automatisch, dass damit das gesamte eingesetzte Vermögen der Anleger verloren ist.
Was können Anleger jetzt tun?
Nicht viel. Da bisher nur das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können Anleger derzeit ihre Ansprüche noch nicht beim Insolvenzverwalter anmelden. Das ist erst möglich, wenn das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet ist.
Sobald das der Fall ist, müssen Anleger ihren Anspruch genau beziffern und begründen. Doch auch hier gibt es ein Problem: Ihre Forderung ist an den Buchwert der Genussrechte gebunden. Weil Prokon jedoch noch keinen testierten Konzernabschluss vorgelegt hat, ist unklar, wie hoch dieser Buchwert genau ist. Denn bei Genussrechten sind Anleger auch an Verlusten des Unternehmens beteiligt.
Wie stehen die Chancen, dass Anleger ihr eingesetztes Vermögen zurückzubekommen?
Inhaber von Genussrechten werden in einer Insolvenz nachrangig behandelt: Sie werden erst nach allen anderen Gläubigern bedient. Prokon war jedoch nicht über Bankkredite finanziert: Auf seiner Internetseite gibt das Unternehmen die Bankverbindlichkeiten mit 59 Millionen Euro an. Die  Forderungen der Genussrechtsinhaber betragen dagegen 1,4 Milliarden Euro. Die Vermögenswerte von Prokon müssten dementsprechend zu großen Teilen zur Befriedigung der Ansprüche der Anleger zur Verfügung stehen.
Wie hoch ist die Summe, die Prokon an die Anleger auszahlen könnte?
Das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger geht davon aus, dass Prokon über hohe Sachwerte verfügt, etwa in Form von Windkraft- und Biomasseanlagen. Die Höhe dieser Werte muss nun der vorläufige Insolvenzverwalter feststellen. Letztlich weiß man das aber erst wenn entweder tatsächlich alle Vermögenswerte liquidiert wurden. Alternativ könnte eine Einigung mit den Genussrechtsinhabern erreicht und Prokon entschuldet werden.
Gibt es Wege, die Nachrangigkeit der Genussrechte anzufechten?
Experten sehen zwei Möglichkeiten, die Forderungen der Anleger aus der Nachrangigkeit zu holen. Die erste Möglichkeit ist, bei den Genussrechtsbedingungen anzusetzen, also den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Genussrechte von Prokon. Ein Ansatzpunkt hierfür ist, dass die Klauseln in diesen Bedingungen für Anleger nicht transparent sind. „Ich denke, dass wir vor Gericht mit Erfolg begründen können, dass Prokon den Anlegern intransparente Vertragsklauseln aufgetischt hat“, sagt Anlegeranwalt Marc Gericke von der Siegburger Kanzlei Göddecke. Die Nachrangigkeit wäre damit aufgehoben, weil sie in genau diesen Genussrechtebedingungen verankert ist. Gericke: „Anleger haben damit bei der Verteilung der Insolvenzmasse automatisch bessere Karten.“
Welches ist die zweite Möglichkeit?
Möglicherweise können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Diese können unter Umständen durch eine fehlerhafte Beratung begründet sein, etwa weil die Anleger nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurden. Außerdem kommt nach Einschätzung der Kanzlei GRP Rainer Prospekthaftung in Betracht, falls die Angaben im Verkaufsprospekt fehlerhaft waren. Bereits im September 2012 hatte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht einer Klage gegen PROKON wegen unlauterer Werbung stattgegeben. Die Aussagen zur Sicherheit der Genussrechte seien irreführend gewesen, heißt es in dem Urteil (Az: 6 U 14/11).
Welche Vorteile bietet es noch, die Genussrechtsbedingungen anzufechten?
Werden die Verträge zwischen Anlegern und Prokon für unwirksam erklärt, können Anleger ihre Forderungen genau beziffern: Sie haben Anspruch auf genau die Summe, die sie eingesetzt haben. Damit sind sie gegenüber anderen Anlegern im Vorteil, die sich nach dem Buchwert der Genussrechte richten müssen, den sie jedoch noch nicht kennen.

Sollten Anleger ihre Genussrechte jetzt noch kündigen?
Das bringt nach Ansicht von Fachleuten im Moment nichts, weil es nichts an der Stellung ändert, die Anleger in einem möglichen Insolvenzverfahren einnehmen würden. Ihre Forderungen würden auch bei einer Kündigung weiterhin als nachrangig behandelt. „Es kann ja auch gar nicht sein, dass sich durch eine Kündigung etwas an der Nachrangigkeit ändert“, sagt Anwalt Gericke von der Kanzlei Göddecke. „Schließlich soll sie gerade verhindern, dass Anleger ihr Geld schnell abziehen.“
Sollte es nicht zu einem Insolvenzverfahren kommen, können Anleger ihre Genussrechte immer noch kündigen. Kurzfristige Genussrechte mit einer Mindesthaltedauer von sechs Monaten etwa unterliegen nur einer Kündigungsfrist von sechs Monaten.
Quelle: FAZ.NET
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/fragen-und-antworten-was-prokon-anleger-nach-der-insolvenz-tun-muessen-12765502.html

Anlegeranwälte stehen schon in den Startlöchern und buhlen um Mandanten. „Betroffene sollten jetzt dringend ihre Ansprüche prüfen lassen“, sagt etwa Andreas Tilp aus Kirchtellinsfurt

Insolvenz des Windpark-BetreibersProkon-Anleger wollen bessergestellt werden

  ·  Der insolvente Betreiber von Windparks finanzierte sich über Genussscheine. Diese haben ihre Tücken. Doch manche Anwälte sehen kleine Chancen für Auswege.
© DPAVergrößernWindige Angelegenheiten: Werbematerial von Prokon
Viele Aspekte rund um die Insolvenz von Prokon sind noch unklar. Doch in einem Punkt sind sich die Anlegerschützer einig: Die Geldgeber werden das Kapital, das sie dem Finanzierer von Windkraftanlagen anvertraut haben, zum großen Teil abschreiben müssen. „Das ist ein trauriger Tag für die betroffenen Anleger“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Klar sei aber auch, dass die rund 75.000 Geldgeber keine Schuld treffe. Ursprung der Insolvenz sei eine „handwerklich fehlerhafte Kombination“ von langfristigen Projekten, die das Kapital 10 bis 20 Jahre lang binden - finanziert mit höchst kurzfristig kündbarem Genussscheinkapital.
„Auch wenn der Insolvenzantrag sicher einen Schock bedeutet: Die Anleger können nun sicher sein, dass künftig alles geordnet und unter gerichtlicher Aufsicht geschieht“, sagt Christoph Niering, Vorsitzender des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID). Der Verwalter sei von Gesetzes wegen ausschließlich ihren Interessen verpflichtet. Zunächst werde er das vorhandene Vermögen sichern - die sogenannte Masse. Anschließend werde er versuchen, das Unternehmen zu sanieren und dafür sorgen, dass die Gläubiger den ihnen zustehenden Anteil erhalten - die Quote.

Bei Liquidierung würden die Anleger als Letzte bedient

Rund 1,4 Milliarden Euro hatte Prokon bei Anlegern eingeworben. Sie erwarben Genussrechte, eine besondere und relativ wenig bekannte Form der Geldanlage, eine Mischform aus Fremd- und Eigenkapital. Darüber hinaus haben diese einige Besonderheiten, die nun große Wirkung entfalten könnten. Anders als Aktien gewähren Genussrechte kein Stimmrecht. Und anders als Anleihen bieten Genussrechte keine feste Verzinsung, sondern meist einen Anteil am Gewinn.
Die Welt der Genussscheine ist bunt und wenig transparent. Jeder Emittent genießt relativ große Freiheiten, sie nach seinen individuellen Vorstellungen zu gestalten. Prokon veränderte die Bedingungen sogar zuweilen von Emission zu Emission. Doch in jedem Fall sind Genussrechte nachrangige Forderungen. Das hat zur Folge, dass die Anleger - falls der Insolvenzverwalter Dietmar Penzler nun Prokon liquidieren sollte - als Letzte von allen Gläubigern bedient werden.
Noch eine Besonderheit rächt sich für die Anleger: Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde Bafin prüft Emissionen von Genussrechten nicht. Zwar müssen die Emittenten einen Wertpapierverkaufsprospekt erstellen und bei ihr einreichen. Doch diese schaut sich diesen Prospekt nur auf formale Vollständigkeit an. Inhaltlich prüft die Finanzaufsicht nicht.

Ein letzter Lichtblick

Sollte das Amtsgericht ein Insolvenzverfahren eröffnen, ist nicht unbedingt alles verloren. Prokon-Gründer Carsten Rodbertus hat am Donnerstag angekündigt, einzelne Windparks zu verkaufen. Am Ende des Insolvenzverfahrens könnte so genügend Vermögen vorhanden sein, um den Anlegern zumindest einen Teil zurückzubezahlen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger geht davon aus, dass Prokon hohe Sachwerte besitzt, Windkraft- und Biomasseanlagen etwa. Diese muss der vorläufige Insolvenzverwalter nun bewerten. Die stillen Reserven bezifferte Prokon selbst für Ende Oktober mit 115 Millionen Euro - 37 Millionen Euro in realisierten Windparks und 78 Millionen Euro in solchen, die im Bau sind.
Einen Lichtblick gibt es: In einer möglichen Insolvenz würden Inhaber von Genussrechten zwar nachrangig behandelt. Doch Prokon war nur zu einem kleinen Bruchteil über Bankkredite finanziert: Das Unternehmen selbst gibt deren Höhe mit 59 Millionen Euro an. Das weckt die Erwartung, dass die Vermögenswerte von Prokon weitgehend zur Befriedigung der Ansprüche der Anleger dienen könnten.

„Betroffene sollten jetzt dringend ihre Ansprüche prüfen lassen“

Insolvenz-Experte Niering kann sich sogar vorstellen, dass zumindest ein Teil der Forderungen nicht nachrangig, sondern als normal einzustufen ist. Das müsse nun der vorläufige Insolvenzverwalter herausfinden. Vorläufig können auch keine Ansprüche angemeldet werden. Einzelne Gläubiger darf die Windenergiefirma jetzt nicht mehr auszahlen, damit niemand bevorzugt wird. Nach Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens müssen die Anleger ihren Anspruch beziffern und begründen. Diese Hürde ist nicht niedrig, denn ihre Forderung ist an den Buchwert der Genussrechte gebunden. Weil Prokon noch keinen testierten Konzernabschluss vorgelegt hat, ist unklar, wie hoch dieser Buchwert ist.
Anlegeranwälte stehen schon in den Startlöchern und buhlen um Mandanten. „Betroffene sollten jetzt dringend ihre Ansprüche prüfen lassen“, sagt etwa Andreas Tilp aus Kirchtellinsfurt. Er hofft, dass sich neben Rückzahlungswünschen Schadensersatzforderungen begründen lassen. Das würde die Geldgeber in der Reihenfolge, in der die Forderungen bedient werden, etwas nach oben hieven. Denkbar ist dies etwa, wenn ein strafbarer Betrug vorliegt: Käme beispielsweise heraus, dass Prokon von vornherein keine Chance sah, jemals Geld zu verdienen, sondern die Einlagen nur immer wieder an neue Investoren umverteilen wollte, läge ein Schneeballsystem vor. Dagegen spricht, dass Prokon mehr als 300 Windparks baute. Die Juristen sehen eine zweite Möglichkeiten, die Forderungen der Anleger aus der Nachrangigkeit zu holen. So setzt die Kanzlei Göddecke aus Siegburg auf eine andere Allzweckwaffe: Ihr Anwalt Marc Gericke wittert „intransparente Vertragsklauseln“. Dann könnten die Gerichte die Kontrakte wegen Verstoßes gegen die Vorschriften für allgemeine Geschäftsbedingungen kippen.
Die Genussrechte jetzt noch zu kündigen, bringt nach Ansicht von Fachleuten nichts, weil ihre Forderungen auch dann weiterhin als nachrangig behandelt würden. Sollte es nicht zu einem Insolvenzverfahren kommen, können Anleger ihre Genussrechte immer noch kündigen.
Quelle: F.A.Z

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/insolvenz-des-windpark-betreibers-prokon-anleger-wollen-bessergestellt-werden-12766591.html

Gute Zeiten für Juristen, schlechte Zeiten für Anleger Nun brechen gute Zeiten für Juristen an. Es muss zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

 

Prokon: Ein Lehrstück über Anlagerisiken

 
 
Liebe Leser,
über diese Pleite wird wohl noch lange geredet: Der Windkraft-Finanzierer Prokon hat am Mittwoch beim Amtsgericht Itzehoe Insolvenz beantragt.
Deutschlandweit müssen nun 75.000 Anleger um ihr Geld bangen, es geht um insgesamt stolze 1,4 Milliarden Euro.

Verbraucherschützer warnten schon lang vor Schneeballsystem

Dem Insolvenzantrag vorausgegangen war ein bis dato beispielloses Drama. Medien und Verbraucherschützer hatten schon seit längerem davor gewarnt, hinter dem Prokon-Investment könnte ein Schneeballsystem stecken.
Immerhin bis zu 8 Prozent Zinsen sollten die Inhaber von Genussscheinen – und über diese finanzierte sich das Unternehmen maßgeblich – erhalten, eine utopisch hohe Rendite, die sich allein durch die Finanzierung von Windparks und Biomasse-Energiegewinnung kaum reinholen ließ.
So richtig überprüfen konnte das zwar niemand, denn Prokon blieb transparente Jahresberichte oder Zwischenbilanzen schuldig. Auch wies das Unternehmen selbst jegliche Vorwürfe zurück, Zinsen von Altanlegern würden durch frisches Kapital von Neuanlegern getilgt.

Prokon gab den Druck an die Anleger zurück

Doch offenkundig wurde es den Investoren in den vergangenen Monaten zunehmend zu heikel. Sie kündigten ihre Genussscheine – und brachten Prokon damit in Bedrängnis.
So sehr, dass sich die schleswig-holsteinische Firma Anfang Januar zu einem Schreiben veranlasst sah, das es so auch noch nicht gegeben hatte: In eindringlichen Worten warnte die Geschäftsführung vor einer Insolvenz, sollten bis zum Montag dieser Woche nicht mindestens 95 Prozent der Genussrechteinhaber zusichern, ihr Kapital frühestens im Oktober 2014 abzuziehen.
Die verbliebenen Anleger reagierten entsetzt, ebenso wie Schutzvereinigungen, die gar „Erpressung“ witterten. Dem zumindest widersprach inzwischen ein Gericht. Nach seiner Auffassung war es legitim, den Anlegern schriftlich vor Augen zu führen, dass ein massenhafter Kapitalabzug zur Firmenpleite führen kann.
Jetzt ist es also soweit. Bis zur Frist am Montag bekannte sich nur rund die Hälfte der Genussscheininhaber zu Prokon – das ist ein durchaus beachtlicher Erfolg, reicht aber nicht aus.

Gute Zeiten für Juristen, schlechte Zeiten für Anleger

Nun brechen gute Zeiten für Juristen an. Es muss zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Darüber hinaus sollten sich auch die Anleger wappnen. Denn die Tücke von Genussscheinen offenbart sich in der Insolvenz: Sie werden nachrangig behandelt.
Will heißen: Erst wenn alle anderen Gläubiger ihren Anteil aus der Insolvenzmasse erhalten haben, beginnt die Resteverteilung an die Genussrechteinhaber.
Da wird wohl nicht viel übrig bleiben, ein Großteil des Kapitals dürfte futsch sein. Nach Genuss klingt das kaum.

Entscheidung über Insolvenzverfahren wohl erst im Frühjahr

Gewiefte Anwälte haben sich allerdings bereits Schlupflöcher ausgedacht, um Anleger in der Schlange der Gläubiger nach vorne zu pushen: Könnte Prokon etwa ein Prospektfehler nachgewiesen werden – zum Beispiel, wenn es sich eben doch um ein Schneeballsystem gehandelt hätte und das angelegte Kapital nicht wie versprochen in erneuerbare Energien gesteckt wurde –, dann wären die geschlossenen Verträge womöglich unwirksam.
Wohin die Reise geht, ist derzeit noch völlig offen. Ob es überhaupt zu einem Insolvenzverfahren kommt, wird sich wohl erst im April final entscheiden.
Wie es dann weitergeht mit Prokon, ist ebenfalls unklar – über eine Planinsolvenz könnte das Unternehmen und ein Teil des Kapitals gerettet werden, denkbar wäre aber auch eine Zerschlagung.

Ein Lehrstück über Anlagerisiken

So oder so, Prokon wird wohl noch Generationen von Anlageberatern als Lehrstück dienen: Die Finanzierung langfristiger Vorhaben durch kurzfristig kündbare Genussscheine ist mit hohen Risiken für beide Seiten verbunden.
Sicherlich war es ein Managementfehler, Prokon in dieser Weise aufzuziehen. Doch auch als Anleger muss man sich fragen, warum man darauf reingefallen ist.
Denn gerade bei Geldanlagen sollte eines immer klar sein: je höher die versprochene Rendite, desto höher auch das Risiko eines – im schlimmsten Falle – Totalverlusts.
Ob es für die zigtausenden Prokon-Anleger wirklich soweit kommt, werden die nächsten Monate zeigen.
Herzlichst
Ihr
David Gerginov